März 2017

Wie lange darf es von der Antragstellung bis zum Bescheid dauern? (2017)

Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde die Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 SGB XI bis zum 31.12.2017 ausgesetzt. Seit Beginn des Jahres gilt die „5-Wochen-Frist“ nur noch für Anträge, bei denen ein besonders dringlicher Entscheidungsbedarf vorliegt. Wann dies der Fall ist, bestimmt der GKV-Spitzenverband. Deshalb gilt nunmehr, […]