Dezember 2017

Schon gewusst: Geringere Erbschaftssteuer bei Pflege für Erbe

Pflegen fremde Personen regelmäßig eine hilfebedürftige Person unentgeltlich oder gegen ein unzureichendes Entgelt, können sie, wenn ihnen für die Pflege eine Erbschaft hinterlassen wurde, die anfallende Erbschaftssteuer mindern. Der gesetzliche Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer beträgt 20.000 € unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Allerdings ist es erforderlich, die erbrachten Pflegeleistungen schlüssig glaubhaft zu machen, um diesen Freibetrag in […]