Januar 2018

Anspruch auf Pflegezeit

Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das mins´destens 15 Personen beschäftigt, haben Sie Anspruch auf die so genannte Pflegezeit. Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie nur teilweise oder vollständig von der Arbeit befreit werden möchten, um einen nahen Angehörigen […]

Kurzfristige Freistellung von der Arbeit

Als Arbeitnehmer haben Sie nach dem Pflegezeitgesetz grundsätzlich Anspruch darauf, insgesamt 10 Tage lang von der Arbeit fern zu bleiben, wenn eine akute Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen auftritt. Während dieser Zeit haben Sie allerdings keinen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung, sondern auf eine Lohnersatzleistung, dem Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen […]

Schon gewusst? Dauerverordnung für Ergotherapie bei Demenz

Verordnungen für Heilmittel in einer höheren Anzahl (Dauerverordnungen) werden erst nach einer Prüfung des Einzelfalles durch die Krankenkasse genehmigt. Dadurch ist die Genehmigung oft vom Sachbearbeiter abhängig und nicht selten erfolgt sie erst nach einem Widerspruch. Seit Januar 2017 gilt für Demenzerkrankte, die mindestens 70 Jahre alt sind eine Sonderregelung im Hinblick auf die Verordnung […]

Schon gewusst? Das sollten Sie bei Schluckstörungen beachten

Wenn ein Pflegebedürftiger eine Schluckstörung hat, ist dies mit erheblichen Gefahren für ihn verbunden: eine Schluckstörung kann dazu führen, dass der Pflegebedürftige Nahrung oder Medikamente einatmet (Aspiration) mit der Gefahr, dass daraus eine Lungenentzündung entstehen kann. Es gibt Maßnahmen, die helfen, dieses Verschlucken zu vermeiden. Dazu sollte bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme auf folgendes geachtet […]