Kurzfristige Freistellung von der Arbeit

Als Arbeitnehmer haben Sie nach dem Pflegezeitgesetz grundsätzlich Anspruch darauf, insgesamt 10 Tage lang von der Arbeit fern zu bleiben, wenn eine akute Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen auftritt.

Während dieser Zeit haben Sie allerdings keinen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung, sondern auf eine Lohnersatzleistung, dem Pflegeunterstützungsgeld.
Das Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über Ihre Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsbefreiung informieren. Mit der Information müssen Sie auch das Vorliegen der Voraussetzungen bspw. anhand eines Attests oder einer Bestätigung des MDKs vom Arbeitnehmer nachweisen. Der Arbeitgeber muss Sie freistellen.

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