Treppenlift

Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde auch der Zuschuss der Pflegekasse für die Anschaffung eines Treppenlifts  erhöht.
Wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger eine Pflegestufe haben, zahlt die Pflegekasse im Rahmen der Wohnungsanpassung bis zu 4.000 € zur Anschaffung des Treppenlifts dazu. Dazu müssen Sie lediglich einen formlosen Antrag stellen.
Dem Antrag fügen Sie zwei bis drei Kostenvoranschläge für den Einbau eines Treppenlifts bei und reichen diese Unterlagen bei Ihrer Kasse ein. Wichtig ist, dass Sie mit dem Einbau nicht vor der Genehmigung des Zuschusses beginnen.

 

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