Juni 2018

Schon gewusst? Sie können die Zuzahlunsgbefreiung auch nachträglich beantragen

Wenn Ihre Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie Verordnungen des vergangenen Jahres Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten haben, können Sie eine Erstattung der überzahlten Zuzahlungen bei Ihre Krankenkasse beantragen. Wichtig ist, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen berücksichtigt werden. Mehrkosten, etwa, weil Sie ein bestimmtes Medikament wünschen oder einen besseren Rollator wollten, zählen nicht zu […]