Schon gewusst? Das sollten Sie bei Schluckstörungen beachten

Wenn ein Pflegebedürftiger eine Schluckstörung hat, ist dies mit erheblichen Gefahren für ihn verbunden: eine Schluckstörung kann dazu führen, dass der Pflegebedürftige Nahrung oder Medikamente einatmet (Aspiration) mit der Gefahr, dass daraus eine Lungenentzündung entstehen kann.

Es gibt Maßnahmen, die helfen, dieses Verschlucken zu vermeiden. Dazu sollte bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme auf folgendes geachtet werden:

  • Der Pflegebedürftige muss hellwach sein und aufrecht sitzen.
  • Setzen Sie keinen Schnabelbecher ein. Dadurch haben Sie keine Kontrolle darüber, welche Menge Sie dem Pflegebedürftigen zuführen.
  • Geben Sie dem Pflegebedürftigen ausreichend Zeit, zu kauen und zu schlucken.
  • Überprüfen Sie, welche Konsistenz des Essens und der Flüssigkeit für den Pflegebedürftigen die beste ist. Die muss individuell ermittelt werden, es gibt keine Faustregel!
    Es kann bspw. auch sein, dass eine bestimmte Konsistenz nur mit einer bestimmten Kopfhaltung funktioniert.
  • Seien Sie bei der Begleitung der Nahrungsaufnahme oder dem Anreichen der Nahrung aufmerksam. Schauen Sie bspw. auch nach, ob die Mundhöhle geleert wurde.

Wenn Sie feststellen wollen, ob Sie oder Ihr Angehöriger eine Schluckstörung hat, können Sie dazu den Daniels-Test einsetzen:

Wasserschlucktest nach Daniels

Bei diesem Wasser-Schluck-Test wird dem Betroffenen Wasser in unterschiedlichen Mengen zu trinken gegeben:
Zuerst werden 5 ml, dann 10 ml und wenn dies klappt, 20ml Wasser zum Schlucken gegeben. Muss der Betroffene husten oder räuspert er sich, wird der Test abgebrochen.
Im Anschluss wird mit einer kurzen Stimmprobe der Stimmklang überprüft. Folgende Kriterien sind für die Auswertung wichtig:

  • Lässt sich eine Stimmstörung beobachten?
  • Liegt eine Sprechstörung vor?
  • Lässt sich Würgereflex beobachten?
  • Kommt es zu willentlichen Husten?
  • Hustet der Patient nach dem Schlucken?
  • Ist der Stimmklang nach dem Schlucken verändert?

Werden zwei Fragen positiv beantwortet, gilt der Wassertest nach Daniels als positiv, was heißt, dass die Verdachtsdiagnose Schluckstörung besteht.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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