Fristverlängerung beim Entlastungsbetrag

Wenn Sie die Entlastungsleistungen bisher nicht genutzt haben, dann ist dies eine gute Nachricht für sie:
Die nicht genutzten und damit angesparten Beträge für Entlastungsleistungen aus den Jahren 2019 und 2020 können aller Pflegegrade können Sie aufgrund einer Fristverlängerung noch bis zum 31.12.2021 nutzen.

Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben, dürfen Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 € monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelungen einsetzen.
Damit soll Ihnen ermöglicht werden, corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.

Weitere Infos zu den pandemiebedingten Sonderregelungen finden Sie hier: carekonzept pflegeberatung

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