• Aktuelles
  • Wer ich bin
    • Kontaktformular
    • Links
  • Betreuung und Entlastung
    • Betreuung von Pflegebedürftigen
    • Entlastung pflegender Angehöriger
    • Pflegebegleitung
    • Urlaubs- und Krankenhausservice
  • Pflegebedarf-Shop
  • Impressum
    • Sitemap
  • Datenschutz
  • Home
  • Pflegeberatung
  • Pflege
  • Praxis-Tipp
  • Pflegebedürftigkeit
  • Arzt
  • Wann die Krankenkasse die Fahrt zum Arzt zahlt

Wann die Krankenkasse die Fahrt zum Arzt zahlt

19. November 2019 1 Kommentar Geschrieben von Heike Bohnes

In einigen Fällen ist es Patienten nicht möglich, ohne bspw. eine Taxifahrt zu einer Behandlung zu kommen. Das kann je nach Behandlungsintervall und -dauer recht teuer werden. In bestimmten Fällen übernehmen die Krankenkassen daher die Krankentransportkosten nach vorheriger Genehmigung.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenasse ist, dass der Patient mit einem „durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema“ behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist. Zudem muss diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigen, dass eine Krankenbeförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten.

In den nachfolgenden Fällen wird bereits in der Richtlinie festgelegt, dass der Anspruch besteht; dies ist der Fall bei

Zudem gibt es die nachfolgenden Ausnahmeregelungen, bei denen kein vorheriger Genehmigungsantrag bei der Kasse gestellt werden muss, wenn ein Arzt einen Krankentransport verordnet:

  • Bei Vorliegen des Pflegegrades 3 und einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität, deretwegen ein Beförderungsbedarf besteht und ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ vorliegt.
  • Wenn Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vorliegt.
  • Wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ oder „aG“ oder „H“ hat, besteht ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme.
    Hinweis: Für den Anspruch reicht jeweils eines der oben genannten Merkzeichen aus.

Hinweis: Der Versicherte muss 10 % der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € als Eigenanteil selbst bezahlen. Ist der Versicherte von den Zuzahlungen befreit, muss er auch zu den Krankentransportkosten nichts zuzahlen.

Tipp: Die Krankentransport-Richtlinie mit dem Stand 12/2017 können Sie hier herunterladen: Klick!

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

Ähnliche Beiträge

Bereits 0 Mal geteilt!
  •  
  •  
  •  
Arzt, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegeberatung, Praxis-Tipp
Zitat der Woche: Curt Goetz
Zitat der Woche: Dr. med. Werner Hartinge

1 Kommentar

  1. Aria Weidmann Aria Weidmann
    3. Juli 2021    

    Meine Mutter muss regelmäßig zu Behandlungen und wir wollen dafür ein krankentransportunternehmen beauftragen. Sehr interessant ist dabei, dass unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Nachweis, dass ein Transport aufgrund der Behandlung notwendig ist, die Kosten von der Krankenkassen übernommen werden.
    Ich werde mich direkt mal bei unserer Krankenkasse genauer erkunden, vielen Dank für die Tipps.

    Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelles
  • Wer ich bin
    • Kontaktformular
    • Links
  • Betreuung und Entlastung
    • Betreuung von Pflegebedürftigen
    • Entlastung pflegender Angehöriger
    • Pflegebegleitung
    • Urlaubs- und Krankenhausservice
  • Pflegebedarf-Shop
  • Impressum
    • Sitemap
  • Datenschutz

Hier hat Spam keine Chance!

Werbung

Schlagwörter

Hund Pflegereform Ratgeber Widerspruch

evolve theme by Theme4Press  •  Powered by WordPress