Schon gewusst? Dauerverordnung für Ergotherapie bei Demenz

Verordnungen für Heilmittel in einer höheren Anzahl (Dauerverordnungen) werden erst nach einer Prüfung des Einzelfalles durch die Krankenkasse genehmigt. Dadurch ist die Genehmigung oft vom Sachbearbeiter abhängig und nicht selten erfolgt sie erst nach einem Widerspruch.

Seit Januar 2017 gilt für Demenzerkrankte, die mindestens 70 Jahre alt sind eine Sonderregelung im Hinblick auf die Verordnung von Ergotherapie.
Für diese Personen kann Ergotherapie in höherer Anzahl (das heißt, bis zu 40 Einheiten) erfolgen, ohne dass die Krankenkasse die Verordnung vorher genehmigen muss.
Dies ist dem seit Januar 2017 angepassten und geltenden Diagnosekatalog zu verdanken.

Hinweis: Nähere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link: www.heilmittelkatalog.de

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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